Darlehen an nahestehende Personen und verdeckte Gewinnausschüttungen – rechtliche und steuerliche Risiken
Darlehen an Organe (z. B. Verwaltungsrat), Aktionärinnen, Aktionäre, Tochtergesellschaften oder andere nahestehende Personen (z. B. Schwestergesellschaften) sind in Familienunternehmen und Konzernen verbreitet. Oft werden sie aus praktischen oder liquiditätsbezogenen Gründen gewährt. Genau hier entstehen jedoch Risiken, weil Konditionen nicht immer so festgelegt werden, wie es unter unabhängigen Dritten üblich wäre.