Der Entschluss hängt einerseits von der finanziellen Ausgangslage ab. Konkret: Wie viel übriges Kapital ist als Liquidität für den Lebensunterhalt frei verfügbar oder ist ein Grossteil des Vermögens im Eigenheim gebunden?
Persönliche Faktoren
Andererseits ist die Entscheidung von persönlichen Faktoren abhängig, wie beispielsweise der Gesundheit, aber auch vom Vertrauen in das Schweizer Vorsorgesystem, insbesondere in die 2.Säule und konkret in die eigene Pensionskasse.
Die nachfolgende Tabelle zeigt Vor- bzw. Nachteile beider Wahlmöglichkeiten auf:

Mischform
Falls Sie von beiden Varianten profitieren möchten, besteht die Möglichkeit einer Mischform. Somit wird ein Teil der Altersleistungen in Renten- und ein Teil in Kapitalform bezogen. Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten Ihrer Pensionskasse, legen Sie fest, wie hoch die Renteneinnahmen nebst der AHV-Rente und eventuellen weiteren Einkommen wie Mieteinnahmen oder Dividenden sein sollen. Mit diesem Grundeinkommen kann der fixe Sockel des Ausgabenbudgets (z.B. Krankenkasse, Wohnen, Haushaltkosten) finanziert werden. Dasjenige Altersguthaben, welches nicht für die definierte Rente benötigt wird, ist demzufolge in Kapitalform zu beziehen. Ausserordentliche Ausgaben und Investitionen können mit diesem Vermögen finanziert werden.
Vorsorgereglement
Im Vorsorgereglement der Pensionskasse finden Sie wichtige Informationen betreffend des Bezugs der Altersleistungen. Wir empfehlen Ihnen folgende Punkte zu beachten bzw. vorgängig abzuklären:
- Wussten Sie, dass gemäss Gesetz mindestens ein Viertel des Altersguthabens in Kapitalform bezogen werden darf? Wie Ihre Pensionskasse dies regelt, ist im Vorsorgereglement nachzulesen.
- Kann ich bei Eintritt einer Invalidität vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters noch immer einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse tätigen oder wird eine allfällige IV-Rente in eine Altersrente überführt?
- Sind Sie sich bewusst, dass bei fehlender Anmeldung für den Kapitalbezug der Altersleistungen automatisch die Rente ausbezahlt wird? Bis wann hat die schriftliche Anmeldung bei Ihrer Pensionskasse spätestens zu erfolgen?
- Erhalten Konkubinatspartner/-innen im Todesfall eine Hinterlassenenrente oder ein Todesfallkapital ausbezahlt?
Sperrfrist
Beachten Sie, dass nach dem letzten freiwilligen Pensionskasseneinkauf eine steuerliche Sperrfrist von 36 Monaten für den Kapitalbezug besteht. Diese bezieht sich nicht nur auf den freiwilligen Einkauf, sondern auf das gesamte vorhandene Altersguthaben.
Steuerliche Auswirkungen
Die steuerlichen Auswirkungen sind vorgängig zu klären. Durch die Aufgabe der Erwerbstätigkeit können weniger Abzüge vom steuerbaren Einkommen geltend gemacht werden.
Anlagestrategie
Aufgrund des tiefen Zinsniveaus ist bei einem allfälligen Kapitalbezug die Anlagestrategie so festzulegen, dass das Kapital einerseits nicht an Kaufkraft verliert und andererseits über die nächsten Jahre kontinuierlich verzehrt werden kann.
Fazit
Befassen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Pensionierung. In welcher Form die Altersleistungen bezogen werden sollen ist eine persönliche, individuelle Entscheidung. Ein persönlicher Finanzplan kann Sie bei diesem Entscheid unterstützen und diesbezüglich Klarheit schaffen. Durch die Planungssicherheit können frühzeitig Massnahmen getroffen und Fristen eingehalten werden.