Transparenzregister und Geldwäschereigesetz (GwG)

Vielleicht haben Sie es in den letzten Monaten bereits gespürt: Bei Finanzierungen, Immobiliengeschäften oder Umstrukturierungen werden Fragen nach den wirtschaftlich berechtigten Personen immer häufiger. Seit dem 1. Oktober 2026 gelten hierfür neue gesetzliche Vorgaben: Das Transparenzregister ist in Betrieb und die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) ist in Kraft.

Publiziert: August 2026 / Aktualisiert: Oktober 2026

Die gute Nachricht vorweg: Für viele KMU ist das kein Grund zur Beunruhigung. Wer seine Beteiligungsverhältnisse kennt, seine Unterlagen korrekt führt und Veränderungen dokumentiert, bringt bereits einiges mit. Trotzdem lohnt es sich, das Thema frühzeitig anzugehen. Die meisten betroffenen juristischen Personen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, die Angaben überprüfen, aktuell halten und dem Transparenzregister melden.

Was das neue Transparenzregister bedeutet

Mit dem Transparenzregister verfügt die Schweiz erstmals ein zentrales Register für wirtschaftlich berechtigte Personen und gleicht damit die Standards internationalen Vorgaben der Finanzmarktregulierung an. Betroffen sind insbesondere AG, GmbH und Genossenschaften. Für zahlreiche KMU wird damit eine neue gesetzliche Pflicht geschaffen, die Eigentums- und Kontrollverhältnisse offenzulegen und aktuell zu halten.

In einfachen Verhältnissen ist das meist überschaubar. Komplexer wird es dort, wo mehrere Gesellschaften miteinander verbunden sind, etwa bei Holding- oder Konzernstrukturen. Gerade wenn Beteiligungen indirekt gehalten werden oder familiäre Verhältnisse eine Rolle spielen, muss genauer geprüft werden, wer letztlich als wirtschaftlich berechtigte Person gilt. Zudem steigt der administrative Aufwand, je komplexer eine Gesellschaftsstruktur ist, da für jede meldepflichtige Konzerngesellschaft eine eigene Meldung erforderlich ist. Die Meldung erfolgt über die Plattform EasyGov. Unternehmen und beauftragte Dienstleister können sich auf EasyGov registrieren und die Meldung einreichen bzw. vorbereiten. Für viele KMU ist es sinnvoll, die erforderlichen Abklärungen und Meldungen zeitnah anzugehen.

Was sich beim Geldwäschereigesetz ändert

Parallel dazu wird auch das Geldwäschereigesetz revidiert. Für die meisten KMU bedeutet das nicht, dass sie neu selbst dem GwG unterstellt sind. Spürbar werden die Änderungen aber trotzdem, weil bestimmte Beratungsdienstleistungen ausdrücklich dem GwG unterstellt sind. Das betrifft insbesondere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen, der Gründung oder Strukturierung von Gesellschaften sowie weiteren Transaktionen mit Rechtseinheiten. Was bedeutet das für Sie? Bei einzelnen Mandaten wird der Compliance-Aufwand steigen. Zusätzliche Abklärungen, Identifikationen oder Rückfragen sind dann keine Schikane, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Was Sie jetzt tun sollten

Bereits heute empfiehlt es sich, die Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse im Unternehmen zu überprüfen. Wer hält Anteile direkt oder indirekt? Wer übt tatsächlich Kontrolle aus? Und sind diese Informationen intern nachvollziehbar dokumentiert (Aktienbuch, Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten)? Besonders bei Holding- und Immobiliengesellschaften lohnt sich eine frühzeitige Analyse. Ebenso wichtig ist es, Zuständigkeiten festzulegen. Jemand im Unternehmen sollte den Überblick darüber haben, welche Angaben gemeldet werden müssen und wie Änderungen laufend nachgeführt werden. Grundsätzlich ist dies Sache des obersten Leitungsorgans. Wer die erforderlichen Abklärungen jetzt vornimmt und Zuständigkeiten klar regelt, reduziert den laufenden Aufwand und das Risiko von Fristversäumnissen.

Wie wir Sie unterstützen

Als umfassender Treuhand- und Immobiliendienstleister begleiten wir unsere Kundinnen und Kunden laufend bei gesellschaftsrechtlichen, immobilienbezogenen und regulatorischen Fragestellungen. Im Zusammenhang mit dem neuen Transparenzregister unterstützen wir Sie gerne bei der Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, bei der Prüfung von Beteiligungsstrukturen, bei der Aufbereitung der Unterlagen und bei der Einreichung der Meldung über EasyGov. Auch dort, wo Dienstleistungen künftig mit zusätzlichen GwG-Pflichten verbunden sind, sorgen wir für eine pragmatische und rechtssichere Umsetzung. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann den neuen Vorgaben gelassen entgegensehen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre internen Compliance-Vorgaben überprüfen oder die Anforderungen des neuen Transparenzregisters effizient und verlässlich umsetzen möchten.

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