STWE-Reglement als Grundlage
Das Reglement bildet die Grundlage und die Basis des Zusammenlebens in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Darin ist definiert, wem was gehört, wie man was nutzen darf und wie bei gewünschten baulichen Veränderungen vorzugehen ist. Das Reglement wird spezifisch für jede Stockwerkeigentümergemeinschaft massgeschneidert verfasst. Darin wird auch definiert, welche Teile zum äusseren Erscheinungsbild gehören, damit bei Veränderung dieser Teile die Zustimmung der Stockwerkeigentümer eingeholt werden muss. Es wird unterschieden zwischen Individualbedürfnissen (z.B. Loggia-Verglasung, Erweiterung Gartensitzplatz) und gemeinsamen Bedürfnissen (Photovoltaikanlage, Ersatz Heizung etc.).
Abstimmung über Individualbedürfnis
Innerhalb der ausschliesslichen Sondernutzungsfläche (in der Regel in der Wohnung), kann der Ausbau frei gestalten werden, da das äussere Erscheinungsbild unbeeinflusst bleibt. Bewilligungspflichtige Veränderungen, welche das äussere Erscheinungsbild beeinflussen sind z.B. die nachträgliche Balkonverglasung, Ersatz der Sonnenstoren sowie Farb- oder Materialänderungswünsche der zu ersetzenden Lamellenstoren.
Will ein Stockwerkeigentümer die Loggia verglasen, hat er einen Antrag zur Beschlussfassung an der STWE-Versammlung zu traktandieren. Er trifft dafür alle Vorabklärungen, formuliert den Antrag und reicht diesen vor dem Versand der Versammlungseinladung an die Verwaltung ein. Der korrekt formulierte Antrag beantwortet folgende Fragen:
- Bauliche Abklärungen
- Baubewilligung
- Erscheinungsbild Verglasung/System
- Unterhalt
- Versicherung/Mehrprämie/Glasbruch
Gemeinschaftliche Bedürfnisse – Schritte zum Antrag
Anspruchsvoller ist ein Antrag, welcher einen gemeinsamen Nutzen hat, wie z.B. die Installation einer Photovoltaikanlage. Es gilt, die Miteigentümer davon zu überzeugen und deren Fragen zu beantworten. Dafür gibt es verschiedene Vorgehensweisen:
- Variante 1: Ein Miteigentümer nimmt die Abklärungen allein vor, stellt den Antrag und lässt diesen traktandieren.
- Variante 2: Zielführender ist, wenn zuerst ein Antrag zur Bildung einer Projektgruppe an der Versammlung gutgeheissen wird. Diese Projektgruppe erhält Aufgaben, Kompetenzen und allenfalls auch finanzielle Mittel. Auf die nächstfolgende Versammlung erarbeitet die Projektgruppe den eigentlichen Antrag mit den nötigen Offerten und legt diesen zur Abstimmung vor.
- Variante 3: Die Verwaltung wird beauftragt, Abklärungen zu treffen, Offerten einzuholen und das Traktandum vorzubereiten. Sie unterstützt die Stockwerkeigentümergemeinschaft gerne und verfügt in der Regel über wertvolle Erfahrung aus ähnlich gelagerten Investitionen. Diese Arbeiten sind möglicherweise nicht im ordentlichen Verwaltungshonorar inkludiert. Allenfalls anfallende Zusatzkosten sind als Investition in eine fundierte und damit nachhaltige Lösung zu betrachten.
Der Antrag muss folgende Punkte beinhalten:
- Bedürfnis /Antrag – Was möchte man umsetzen?
- Erklärung/Begründung – Worüber soll abgestimmt werden?
- Kosten und wer trägt diese?
- Unterhaltskosten/Servicekosten (falls vorhanden)
- Offerten (i.d.R. zwei bis drei Offerten)
- Bildmaterial
Fazit
Nur wenn ein Antrag transparent dargelegt, verständlich formuliert und gut dokumentiert ist, sind die Stockwerkeigentümer in der Lage, darüber zu entscheiden. Bei Unsicherheiten und vielen Rückfragen steigt das Risiko einer Ablehnung.
Je früher ein Antrag bei der Verwaltung eintrifft, desto besser kann sie darauf reagieren und hilfreiche Präzisierungen/Optimierungen vornehmen. Die Verwaltung unterstützt die Stockwerkeigentümergemeinschaft gerne bei der Ausarbeitung vollständig formulierter Anträge. Nutzen Sie das Fachwissen Ihrer BewirtschafterInnen und bitten Sie um Hilfe, damit nicht wertvolle Zeit vergeht, bis eine gute Idee in die Tat umgesetzt werden kann.