Beginn der Steuerpflicht
Grundsätzlich ist jedes in der Schweiz aktive Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000 MWST-pflichtig. Darunter fallen auch:
- Einfache Gesellschaften, die gegen aussen auftreten (z.B. ARGE’s)
- Nicht gewinnstrebende, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine (ab Umsatz CHF 250’000)
- Gemeinwesen
- Unternehmen mit Sitz im Ausland, bei erstmaliger Erbringung einer Leistung im Inland
Welche Umsätze sind steuerpflichtig?
Die richtige Behandlung der erzielten Umsätze ist aus MWST-Sicht zentral. Es stellen sich folgende Fragen:
- Welche Leistungen sind von der MWST ausgenommen? Lohnt sich eventuell die freiwillige Versteuerung (Option)?
- Werden Umsätze aus Exporten erzielt? Sind die formellen Vorschriften eingehalten, um diese steuerbefreit abzuwickeln?
- Werden die richtigen Steuersätze angewendet und erfolgt der Ausweis auf den Rechnungen korrekt?
- Bestimmte Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland unterliegen der Bezugsteuer. Wird die Bezugsteuer korrekt deklariert?
Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
Prinzipiell dürfen alle angefallenen Vorsteuern im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit in Abzug gebracht werden.
- Sind die strengen formellen Bedingungen für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug eingehalten?
- Werden die Vorsteuerkorrekturen aufgrund gemischter Verwendung sachgerecht vorgenommen?
- Sind Vorsteuerkürzungen aufgrund dem Erhalt von Nicht-Entgelten (Subventionen etc.) zu berücksichtigen?
- Wird der Abzug von fiktiven Vorsteuern genutzt?
Privatanteile
Findet eine gemischte Verwendung statt, muss der Vorsteuerabzug im Verhältnis der unternehmerischen Verwendung korrigiert werden.
- Werden die Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge und Warenbezüge korrekt abgewickelt?
Nutzungsänderung
- Werden die anteilsmässigen Vorsteuern der letzten 5 bzw. 20 Jahren mittels Einlageentsteuerung zurückgefordert (z.B. bei einer neuen Option von gewerblichen Mietverhältnissen?
- Werden die anteilsmässigen Vorsteuern der letzten 5 bzw. 20 Jahren mittels Eigenverbrauch zurückbezahlt (z.B. bei einem von der MWST ausgenommen Verkauf einer Gewerbeliegenschaft)?
Abrechnung und Rechnungswesen
Die formell und materiell ordnungsgemäss geführte Buchhaltung ist eine wichtige Voraussetzung für den Nachweis der MWST.
- Liegt eine jährliche Umsatz- und Vorsteuerabstimmung vor?
- Allfällige Differenzen müssen mit einer Berichtigungsabrechnung nachdeklariert werden.
- Ist die Belegaufbewahrung gewährleistet?
- Vorsteuer auf Importen: Werden die elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) korrekt aufbewahrt?
- Gibt es Optimierungspotenzial? Ist die Gruppenbesteuerung möglich bzw. sinnvoll?
Welche Abrechnungsmethode ist optimal?
Die MWST kann nach der effektiven Methode oder nach der Saldosteuersatz-Methode abgerechnet werden.
- Welche Abrechnungsmethode empfiehlt sich im Einzelfall?
- Unter welchen Bedingungen kann die Abrechnungsmethode gewechselt werden?
- Wo liegen die Risiken der Saldosteuersatz-Methode?
MWST-Risk-Check
Ein MWST-Risk-Check gibt Ihnen die notwendige Sicherheit, die Anforderungen des MWST-Gesetzes zu erfüllen und bietet zudem die Chance, Optimierungsmöglichkeiten der Steuerbelastung zu nutzen.
Unsere MWST-Experten definieren im persönlichen Gespräch die Ziele. Nach Durchführung der Prüfung Ihrer Unterlagen und Abläufe erstellen wir einen detaillierten Bericht mit einem konkreten Massnahmenplan.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Optimierungsmassnahmen und können Sie bei der Umsatzabstimmung, Vorsteuerkorrektur und Anpassung der Abläufe unterstützen.