Erwerb einer Liegenschaft im Baurecht – was ist zu beachten?

Wer den Traum vom Eigenheim verwirklichen will, stösst zunehmend auf Angebote im Baurecht. Auf den ersten Blick wirken diese Objekte attraktiv: tieferer Kaufpreis, gute Lage, oftmals von Gemeinden oder institutionellen Eigentümern angeboten. Doch der Erwerb einer Liegenschaft im Baurecht unterscheidet sich wesentlich vom klassischen Grundstückskauf und sollte deshalb gut verstanden und professionell begleitet werden. Beim Baurecht entscheidet nicht allein der Zustand des Hauses über die Qualität des Kaufs, sondern auch der Baurechtsvertrag.

Publiziert: November 2026

Was bedeutet Baurecht konkret?

Beim Baurecht (Art. 779ff ZGB) kaufen Sie nicht das Land, sondern ein dingliches Recht, auf einem fremden Grundstück während einer bestimmten Zeitdauer ein Gebäude zu erstellen und zu nutzen. Der Grundeigentümer bleibt Eigentümer des Bodens und erhält dafür einen regelmässigen Baurechtszins. Das Baurecht wird als dauerndes und selbständiges Recht im Grundbuch eingetragen und ist ohne andere Vereinbarung veräusserlich und vererblich. Die Laufzeit beträgt mindestens 30 Jahre, gesetzlich maximal 100 Jahre.

Zentrale Punkte im Baurechtsvertrag

Massgebend ist bei einer Baurechtsliegenschaft immer der Baurechtsvertrag. Er muss öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Vor einem Erwerb sollten folgende Aspekte besonders genau geprüft werden:

Laufzeit 

Wie lange läuft das Baurecht? Die verbleibende Dauer beeinflusst Finanzierung, Wiederverkaufswert und die Frage, welche Investitionen sich überhaupt noch lohnen. Eine Restlaufzeit von nur wenigen Jahren schränkt Ihre langfristige Planung erheblich ein.

Baurechtszins, massgebender Landwert und Anpassungsklauseln

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Baurechtszins. Er ist das Entgelt für die Nutzung des Bodens und fällt zusätzlich zu Hypothekarzinsen, Amortisation, Unterhalt und Nebenkosten an. Entscheidend ist nicht nur seine heutige Höhe, sondern vor allem die vertraglich vereinbarten Anpassungen: wird der Zins regelmässig indexiert, an einen Zinssatz gekoppelt oder bei bestimmten Ereignissen neu festgelegt? Der Baurechtszins wird in der Praxis meist als Prozentsatz eines vertraglich definierten Landwerts berechnet. Entscheidend ist deshalb, welcher Landwert überhaupt gilt und wie er ermittelt wird. Ist er als fester Betrag im Vertrag festgeschrieben oder wird er periodisch neu bestimmt? Stützt er sich auf den Verkehrswert des Bodens, auf einen Anteil davon, auf einen amtlichen Wert oder auf eine Indexierung nach Teuerung oder Baukosten? Es lohnt sich, diese Berechnungsgrundlagen, Anpassungsintervalle und allfällige Obergrenzen genau zu verstehen. Ein günstiges Objekt kann langfristig teuer werden, wenn der Baurechtszins dynamisch steigt.

Heimfallregelung und Entschädigung

Mit Ablauf des Baurechts fällt das Gebäude in der Regel an den Grundeigentümer zurück (Heimfall). Der Vertrag regelt, ob und wie der Baurechtsnehmer für die Baute entschädigt wird. Die Höhe und Berechnung dieser Heimfallentschädigung haben grosse Bedeutung für Ihre Investitionssicherheit und die strategische Planung von Erneuerungen. Auch ein vorzeitiger Heimfall bei schweren Vertragsverletzungen oder eine Rückbaupflicht können im Baurechtsvertrag vorgesehen sein.

Umfang und Nutzung des Baurechts

Der Baurechtsvertrag regelt oft mehr als Zins und Laufzeit. Er kann Vorgaben zur Nutzung, zu Umbauten, zum Unterhalt, zur Gestaltung der Aussenflächen oder zur Übertragbarkeit enthalten. Denkbar sind auch Vorkaufsrechte oder Mitspracherechte der Baurechtsgeberin. Wer eine Liegenschaft modernisieren, erweitern oder später veräussern möchte, sollte diese Bestimmungen frühzeitig kennen. Was bei einem klassischen Grundstückskauf selbstverständlich erscheint, kann bei einer Baurechtsliegenschaft eine Zustimmung oder eine besondere Regelung voraussetzen.

Fazit

Eine sorgfältige Prüfung schafft Klarheit. Neben dem vollständigen Baurechtsvertrag und dem Grundbuchauszug gehören auch die Restlaufzeit, die Zinsentwicklung, die Heimfallregelung, allfällige Vorkaufsrechte sowie der bauliche Zustand in eine fundierte Kaufentscheidung. Auch die Finanzierung sollte frühzeitig mit der Bank besprochen werden, denn nicht jedes Institut beurteilt Baurechtsobjekte gleich. Wer eine Liegenschaft im Baurecht erwerben möchte, sollte sich frühzeitig von Fachpersonen begleiten lassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Chancen und Risiken von Baurechtsliegenschaften für Ihre persönliche Situation zu prüfen und transparent zu machen. So wird Ihr Eigentum auf Zeit zu einer langfristig tragfähigen Lösung und zu einer guten Entscheidung.

Ihre Kontaktpersonen

Reto Langenstein
Reto Langenstein
Fachleiter Immobilien-Beratung/Bewertung
Marktgebietsleiter West

Immobilien-Bewerter FA
Inhaber Gemeindeschreiberpatent

Stefan Müller
Stefan Müller
Leiter Immobilien

Immobilien-Bewerter FA
Techn. Kaufmann FA

Bootsservice, Reparaturen & Umbauten LuzernBüromöbel ZürichZahnarzt in Affoltern am AlbisVerpackungsdesign LuzernBranding Agentur LuzernZahnarzt Kalt & WilliWebagentur LuzernZahnarztpraxis in ObfeldenWebdesign SurseeCreanetKalkulations-Software SchreinerPhotovoltaik FassadeBürotrennwändeThermoplan KaffeemaschinenBüroeinrichtung ZürichSchweizer Mantel AGNeue Holzbau AG