Steuergesetzrevision Kanton Luzern

Die Luzerner Stimmbevölkerung hat am Abstimmungswochenende vom 21./22. September 2024 die Steuergesetzrevision mit einem Ja-Anteil von rund 70 % angenommen. Der Kanton Luzern soll steuerlich weiterhin attraktiv bleiben. Die anstehenden Steuerentlastungen sollen teilweise mit Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung kompensiert werden.

Im folgenden Factsheet werden die bevorstehenden, wesentlichen Änderungen – welche per 1. Januar 2025 in Kraft treten – kompakt zusammengefasst.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen unser Steuerteam gerne zur Verfügung.

Steuergesetzrevision Kanton Luzern

Kontaktpersonen

Daniel Linggi
Daniel Linggi
Fachleiter Steuern und Mehrwertsteuer

BSc Betriebsökonomie Immobilien
MAS FH in Swiss and International Taxation
MAS FH in MWST/VAT

Mario Gander
Mario Gander
Leiter Steuern, Recht, Vorsorge / Wirtschaftsberatung

dipl. Steuerexperte
DAS FH in MWST
CAS FH in internationaler MWST

Niculina Dorta
Niculina Dorta
Teamleiterin Treuhand

Treuhänderin FA

Fritz Suter
Fritz Suter
Verwaltungsrat
Mandatsleiter Steuern/Recht/Vorsorge

dipl. Steuerexperte
Inhaber Gemeindeschreiber-
und Notariatspatent

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