Strukturierter Verkaufsprozess
1. Persönliches Kennenlernen
Unverbindliches Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen sowie zur Besprechung Ihrer Ausgangslage und Ziele. Bei einer persönlichen Besichtigung Ihrer Liegenschaft nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen und verschaffen uns ein umfassendes Bild vor Ort.
2. Marktwertanalyse und Bewertung
Wir analysieren den aktuellen Markt und bewerten Ihre Immobilie professionell, um einen realistischen und attraktiven Verkaufspreis festzulegen. Alle relevanten Unterlagen werden gemeinsam besorgt – Sie erhalten von uns wo notwendig gerne Unterstützung.
3. Vermarktungsvorbereitung
Basierend auf Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen definieren wir gemeinsam die passende Vermarktungsstrategie, sei es ein klassischer Verkauf oder ein strukturiertes Bieterverfahren. Anschliessend erstellen wir hochwertige Verkaufsunterlagen sowie professionelle Aufnahmen, die Ihre Liegenschaft optimal präsentieren.
4. Vermarktung und Verkaufsverhandlungen
Ihre Liegenschaft wird über verschiedene Kanäle vermarktet. Wir organisieren Einzelbesichtigungen, klären alle Fragen und führen die Verhandlungen – mit klarer, transparenter Kommunikation. Die Wahl des Käufers liegt dabei stets in Ihrer Hand.
5. Vertragsabschluss
Wir bereiten den Kaufvertrag sorgfältig vor, koordinieren den Notartermin und klären sämtliche rechtlichen sowie steuerlichen Aspekte. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch persönlich zum Notartermin und stehen Ihnen während des gesamten Abschlussprozesses zur Seite.
6. Objektübergabe und Begleitung
Eine strukturierte Übergabe mit Protokoll sorgt für Klarheit. Wir unterstützen mit Tipps zu Finanzen, Umzug und stehen Ihnen auch nach dem Verkauf weiterhin zur Seite.
Nein. Die Online-Markteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie Sie mit uns weiterfahren möchten.
Im Zentrum unserer Dienstleistung steht eine fundierte, marktgerechte Preisbestimmung Ihrer Liegenschaft sowie die Erzielung eines für Sie vorteilhaften Verkaufserlöses. Zudem bieten wir Ihnen verschiedene, flexibel kombinierbare Honorarmodelle an, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren. Gerne stellen wir Ihnen diese Modelle und deren Struktur im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs im Detail vor.
Die Verkaufsdauer hängt von Lage, Objektart, Marktumfeld und dem angesetzten Verkaufspreis ab. Erfahrungsgemäss liegt die durchschnittliche Dauer bei 3 bis 9 Monaten.
Verkäufe im Zusammenhang mit Erbschaften oder familiären Veränderungen erfordern besondere Sensibilität. Auf Wunsch beziehen wir die beteiligten Personen mit ein, achten auf faire Abläufe und beziehen auch steuerliche und rechtliche Aspekte über unsere Treuhand-Spezialisten mit ein.
Für einen reibungslosen Verkaufsprozess sind vollständige und aktuelle Unterlagen entscheidend. In der Regel werden die nachfolgenden Dokumente benötigt:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Katasterschatzung mit Protokoll (Flächenangaben)
- Planunterlagen
- Baubeschrieb und vorhandene Baubewilligungen
- Police der Gebäudeversicherung
- Nachweise über Renovationen und wertvermehrende Investitionen (Rechnungen, Dokumentationen)
Bei der Organisation der Unterlagen sind wir Ihnen gerne behilflich, lassen Sie es uns einfach wissen.
Bis zum vereinbarten Übergang von Nutzen und Schaden trägt die Verkäuferschaft das Risiko für allfällige Schäden an der Immobilie und hat dafür zu sorgen, dass diese bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäss unterhalten und ausreichend versichert ist. Der massgebende Zeitpunkt dieses Übergangs wird im Kaufvertrag ausdrücklich festgelegt. Ab diesem Datum erhält der Käufer sämtliche Erträge (z.B. Mietzinse) und trägt das Risiko für allfällige Schäden.
Wir stellen sicher, dass der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Schaden in unseren Verträgen klar geregelt ist und dass die Übergabe der Immobilie mit einem detaillierten Protokoll (Zählerstände, Zustand des Objekts, übergebene Schlüssel und Unterlagen) sorgfältig dokumentiert wird.
Die Käuferschaft übernimmt Ihre Immobilie im aktuell bekannten rechtlichen und tatsächlichen Zustand. Sichtbare Mängel und normale Abnutzungen gelten mit dem vereinbarten Kaufpreis als abgegolten. Eine weitergehende Gewährleistung für Mängel aller Art (rechtliche, sachliche, offene, verdeckte, gegenwärtige oder zukünftige) wird vertraglich, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, ausgeschlossen. Das bedeutet: Für Mängel, die dem Käufer bekannt sind oder bei gewöhnlicher Sorgfalt erkennbar gewesen wären, haften Sie grundsätzlich nicht.
Mängel, die bewusst verschwiegen werden, können hingegen trotz vertraglicher Haftungsbeschränkung zu späteren Ansprüchen und Streitigkeiten führen. Solche Punkte sollten daher zwingend frühzeitig offengelegt und transparent kommuniziert werden.
Wir unterstützen Sie dabei, die Regelungen zur Mängelhaftung so zu gestalten, dass Ihre Risiken als Verkäufer klar, fair und verständlich geregelt sind.
Beim Verkauf Ihrer Immobilie bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten im Umgang mit der Hypothek:
- Ablösung: Die bestehende Hypothek wird per Verkaufsdatum vollständig zurückbezahlt. Bei Festhypotheken kann dies eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen, wenn die Laufzeit noch nicht abgelaufen ist.
- Übertragung auf den Käufer: Übernimmt der Käufer die Hypothek zu den bestehenden Konditionen und stimmt die Bank zu, kann eine Auflösung und damit eine Vorfälligkeitsentschädigung vermieden oder reduziert werden.
- Kombinationslösungen: Beispielsweise teilweise Übertragung und teilweise Ablösung.
Die regelmässigen Amortisationen laufen grundsätzlich bis zur Ablösung oder Übertragung weiter. Wie hoch eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, hängt unter anderem von Restlaufzeit, Zinssatz und Marktzinsniveau ab.
Wir empfehlen, die Hypothekensituation frühzeitig zu prüfen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abstimmung mit Ihrer Bank und bei der Wahl der für Sie optimalen Lösung.
Umfangreiche Renovationen kurz vor dem Verkauf sind in den meisten Fällen nicht mehr sinnvoll. Oft genügt es, mit kleineren, optischen Verbesserungen, zum Beispiel frischer Farbe, einem gepflegten Garten und der Behebung offensichtlicher Mängel, einen guten, einladenden Eindruck zu schaffen.
Gerne schauen wir Ihre Immobilie gemeinsam mit Ihnen an und empfehlen Ihnen genau jene Massnahmen, die sich für Sie wirklich lohnen.
Wir prüfen die Finanzierung frühzeitig und sorgfältig:
- Finanzielle Vorabklärung: Bereits vor Vertragsabschluss lassen wir uns von der Bank der Käuferschaft schriftlich bestätigen, dass die Finanzierung und Tragbarkeitskriterien erfüllt sind.
- Zahlungsgarantie: Vor der öffentlichen Beurkundung muss ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der finanzierenden Bank vorliegen, sodass der Kaufpreis bei Eigentumsübertragung verbindlich gesichert ist.
Der Notartermin ist ein wichtiger Schritt im Verkaufsprozess – gleichzeitig soll er für Sie möglichst einfach und gut vorbereitet ablaufen.
Wir erstellen den Kaufvertrag basierend auf allen relevanten Informationen und sorgen dafür, dass Themen wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergang von Nutzen und Schaden, Hypothekarthemen sowie Mängelregelungen korrekt und vollständig geregelt sind. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Urkundsperson (Notariat) und übernehmen die gesamte Koordination sowie die Korrespondenz mit dem Notar, inklusive Versand und Bereinigung des Vertragsentwurfs.
So müssen Sie nur noch zum vereinbarten Beurkundungstermin erscheinen – alles andere ist bereits vorbereitet und professionell geregelt.
Für eine hohe Reichweite und optimale Sichtbarkeit wird Ihr Eigenheim auf den wichtigsten Schweizer Immobilienplattformen publiziert. Dazu gehören insbesondere:
Je nach Objekt, Zielgruppe und gewähltem Vermarktungspaket können zusätzliche Portale und Kanäle eingesetzt werden.
Wir besprechen mit Ihnen die passende Vermarktungsstrategie und stellen sicher, dass Ihre Immobilie dort präsent ist, wo Ihre potenziellen Käufer suchen.
Beim Verkauf einer Immobilie fällt in vielen Fällen eine Grundstückgewinnsteuer an. Vereinfacht gesagt wird nicht der ganze Verkaufserlös besteuert, sondern nur der Gewinn – also der Betrag, der nach Abzug von Kaufpreis, Nebenkosten und nachweislich wertvermehrenden Investitionen übrig bleibt.
Wie hoch die Steuer ist, hängt vom Kanton und von der Haltedauer der Liegenschaft ab. Wichtig ist deshalb, die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig zu prüfen und alle Investitionen sowie Kosten sauber zu dokumentieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen und beziehen bei Bedarf unsere spezialisierten Steuerexperten hinzu, damit Sie die Auswirkungen der Grundstückgewinnsteuer von Anfang an im Blick haben.
Ihre Ansprechpartner
Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um den Verkauf Ihres Eigenheims und sind persönlich für Sie da.