Störer TJPG-Check

Schweizerisches Transparenzregister für Unternehmen und Institutionen

Per 1. Oktober 2026 ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft getreten. Der Bund führt damit ein zentrales, nicht öffentliches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen. Betroffen ist ein Grossteil aller Rechtseinheiten in der Schweiz – rund 500'000 AGs, GmbHs und Genossenschaften. Ob eine Meldepflicht besteht, ist im Einzelfall zu prüfen.

Wer ist vom Transparenzregister betroffen?

Meldepflichtig sind grundsätzlich alle AGs, GmbHs, Genossenschaften und ausländischen Rechtseinheiten mit Bezug zur Schweiz. Nicht jede Gesellschaft fällt jedoch automatisch unter die Meldepflicht. Ob Ihr Unternehmen eine Meldung vornehmen muss, hängt insbesondere von seiner Rechtsform, seiner Eigentümerstruktur und den gesetzlichen Ausnahmen ab.

Welche Personen müssen gemeldet werden?

Zu melden sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen halten oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrollieren. Auch wenn keine Person ein solche Kontrolle ausübt, ist eine Meldung Pflicht. In solchen Fällen muss das oberste Leitungsorgan gemeldet werden. Die Meldung erfolgt elektronisch über die Plattform EasyGov.

TJPG-Check: Meldepflicht und Frist prüfen

Mit unserem TJPG-Check finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Ihr Unternehmen eine Meldung an das Schweizerische Transparenzregister vornehmen muss und bis wann diese einzureichen ist. Beantworten Sie dazu einfach einige Fragen zu Ihrem Unternehmen und erhalten Sie direkt eine erste Einschätzung Ihrer Meldepflicht.

Unterstützung beim Transparenzregister durch Truvag

Wir empfehlen Ihnen, die Meldung frühzeitig anzugehen. Erfahrungsgemäss benötigt vor allem die saubere Abklärung der Beteiligungsverhältnisse etwas Zeit.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie: Wir klären die wirtschaftlich berechtigten Personen ab, erstellen das erforderliche Verzeichnis, erledigen die Meldung und dokumentieren alles nachvollziehbar in Ihren Akten. Melden Sie sich unter tjpg@truvag.ch oder direkt bei unseren Fachpersonen.

Ihre Ansprechpartner

Häufige Fragen zum Schweizerischen Transparenzregister
Was ist das Schweizerische Transparenzregister?

Ein vom Bund geführtes, nicht öffentliches Register, in welches juristische Personen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden müssen.

Muss jede juristische Person eine Meldung vornehmen?

Nein. Grundsätzlich besteht die Meldepflicht für AGs, GmbHs, Genossenschaften, ausländische Rechtseinheiten mit Bezug zur Schweiz (z.B. Zweigniederlassung, Betriebsstätte, Grundbesitz) und Rechtseinheiten der kollektiven Kapitalanlage. Nicht meldepflichtig sind unabhängig von ihrer Rechtsform Vorsorgeeinrichtungen nach BVG und AHV-/IV-Gesetzgebung. Ebenfalls Ausnahmen bestehen für Gesellschaften, die börsenkotiert oder zu mind. 75 % von einer börsenkotierten Gesellschaft kontrolliert werden oder Gesellschaften, die zu mind. 75 % vom Bund, Kantonen oder Gemeinden kontrolliert werden.

Welche Personen müssen gemeldet werden?

Jede natürliche Person, die eine Gesellschaft letztendlich dadurch kontrolliert, dass sie direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten, mit mind. 25 % des Kapitals oder der Stimmen an dieser beteiligt ist, oder diese auf andere Weise kontrolliert. Erfüllt keine Person diese Kriterien, ist das oberste Leitungsorgan (CEO, Verwaltungsratspräsident, Vorsitzender der Geschäftsführung etc.) zu melden.

Welche Fristen gelten für die Meldung?

Erfolgt nach dem 1. Oktober 2026 eine Handelsregistermutation, löst der Handelsregistereintrag eine 30-tägige Meldefrist aus. Erfolgt keine Handelsregistermutation hängt die Frist von der Art der Revision ab. Zur ordentlichen Revision verpflichtete Gesellschaften müssen bis zum 31.12.2026 (AGs) bzw. 31.01.2027 (andere Rechtseinheiten) die Meldung vornehmen. Gesellschaften mit eingeschränkter Revision müssen bis zum 28.02.2027 (AGs) bzw. 31.03.2027 (andere Rechtseinheiten). Gesellschaften mit einem Opting-Out (Verzicht auf Revisionsstelle) müssen ebenfalls bis zum 31.03.2027 ihre Meldung vornehmen. Für einfache Verhältnisse (juristische Personen, bei denen alle wirtschaftlich berechtigten Personen als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen sind) gilt ein vereinfachtes Verfahren und eine Meldefrist bis zum 30.09.2028. Wir empfehlen jedoch allen, eine Meldung bis spätestens 31.03.2027 vorzunehmen.

Was geschieht bei Änderungen der Beteiligungsverhältnisse?

Ändern sich durch Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse die wirtschaftliche Kontrolle und entstehen dadurch neue wirtschaftlich berechtigte Personen oder fallen Personen als wirtschaftlich berechtigte weg, sind Änderungen im Transparenzregister ebenfalls zu melden. Für Änderungen gilt eine Meldefrist von einem Monat nach Kenntnis der Änderung.

Wo wird die Meldung an das Transparenzregister eingereicht?

Die Meldungen können online über www.easygov.swiss vorgenommen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden bestimmte Meldungen auch über die Handelsregisterämter vorgenommen werden können. Hier stehen die technischen Entwicklungen jedoch noch aus.

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